Bürgerinnen und Bürger können der EU-Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße und Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.
Anonymität der Hinweisgeber bleibt gewahrt
Mit dem Instrument soll die Anonymität von Hinweisgebern gewahrt werden, die Grund zu der Annahme haben, dass ihre Meldung zu Vergeltungsmaßnahmen gegen sie in irgendeiner Form führen könnte. Die Kommission verwendet ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht, sodass der Hinweisgeber Informationen liefern und die Kommission um weitere Erläuterungen bitten kann. Der Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben, der als Vermittler fungiert und nur den Inhalt der empfangenen Nachrichten weiterleitet, ohne Metadaten zu übermitteln, die zur Identifizierung der Person, die die Informationen liefert, verwendet werden könnten.
Hintergründe zum Whistleblower-Tool
Das Whistleblower-Tool wurde 2017 eingeführt, um es jeder Person zu ermöglichen, der EU-Kommission anonym Kartelle und andere Kartellverstöße wie Preisabsprachen, Absprachen bei Ausschreibungen und den unfairen Ausschluss von Wettbewerbern zu melden. Seit seiner Einführung gehen jährlich rund 100 Meldungen ein. Die Entscheidung, den Anwendungsbereich des Whistleblower-Tools zu erweitern, bietet Synergien in allen Bereichen des EU-Wettbewerbsrechts.
Hinweis: Die Whistleblower-Richtlinie will die Aufdeckung von Verstößen gegen EU-Recht – also auch das EU-Kartellrecht oder die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) – erleichtern und für die gesamte EU ein einheitliches, hohes Schutzniveau für Whistleblower gewährleisten.