Die bisherige Beschränkung von Online-Beglaubigung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt künftig. Zudem erstreckt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.
Online-Beglaubigung nach der EU-Digitalisierungsrichtlinie
Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen, der Bundesrat hatte es am 25. Juni 2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 1. August 2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus. Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.
Hinweis: Durch die Ausweitung der Online-Beglaubigung werden z.B. GmbH-Gründungen vereinfacht, auch Beurkundungen mittels Videokommunikation sind nun möglich.Das Gesetz wird nun teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 1. August 2022 und teilweise erst am 1. August 2023 in Kraft treten.