Das dritte Entlastungspaket wird die Bürgerinnen und Bürger erheblich entlasten. Kanzler Scholz sagte nach dem Koalitionsausschuss, es geht darum, das Land gut durch diese Zeit zu führen – durch kurzfristige Hilfen, strukturelle Veränderungen, um den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen, und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt. Nachfolgend einige die Eckpunkte.
Entlastung bei den Strompreisen
Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen, Bürger – und ebenso kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif – spürbar entlasten. Sie sollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Der Anreiz zum Energiesparen bleibt erhalten. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken.
Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben
Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen.
Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.
Abbau der Kalten Progression
Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese Werte werden im Herbst angepasst, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.
Abschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung (Rente)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Entfristung und Verbesserung der Home-Office Pauschale
Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.
Hilfen für Unternehmen
Insbesondere energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, werden noch einmal stärker mit einem Programm unterstützt. Daneben werden die bestehenden Maßnahmen bis zum Jahresende verlängert und ebenfalls inhaltlich erweitert. Das KfW-Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro beinhalten, wird zudem denen helfen können, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten gekommen sind.
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
Anhebung der Fernpendlerpauschale
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
Hinweis: Neben den hier vorgestellten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Maßnahmenpaket noch weitere Hilfen. Gerne beraten wir Sie individuell zu den für Sie passenden Maßnahmen.