Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wurde u.a. angeregt, nicht nur den Neubau von Eigenheimen, sondern auch den Bestandskauf bei der Förderung in den Fokus zu nehmen. Diskutiert wurden die dazu in einigen Kommunen aufgelegten Förderprogramme wie etwa „Jung kauft Alt“.
Kommt ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ (20/1855). Darin wird die Bundesregierung unter anderen aufgefordert, es den Ländern zu ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen.
Deutliche Worte von Haus und Grund
Die Eigentumsbildung sei nach wie vor ein viel gehegter Wunsch in weiten Teilen der Bevölkerung und müsse ein zentrales Ziel staatlichen Handelns sein, weshalb die dafür nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, sagte Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, dem Zentralverband der Deutschen Eigentümer. Wohneigentum sei ein wichtiger Teil der Altersvorsorge und auch ein Beitrag zur sozialen Gleichheit. Eigentumsbildung sollte also durch den Staat unterstützt werden, sagte Warnecke. „Zumindest sollte sie in Zukunft nicht mehr durch den Staat verhindert werden“, fügte er hinzu. Benötigt werde unter anderem mehr Bauland, eine Entschlackung des Baurechts sowie die Anpassung der Fördermittel „insbesondere, wenn man an die energetische Sanierung des Bestandes geht“.
Hinweis: Bis der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer kommt, können noch Jahre vergehen. Immerhin gibt es bereits steuerliche Förderung bei energetischen Maßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes, Lüftungsanlagen oder Erneuerung der Heizungsanlage.