Gewerbesteuereinnahmen 2021 in Rekordhöhe

Die Gewerbesteuereinnahmen 2021 lagen mit +10,4 % deutlich über dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 und damit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991.

Gewerbesteuereinnahmen 2021 in Rekordhöhe

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2021 rund 61,1 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 15,8 Milliarden Euro beziehungsweise 34,9 % gegenüber dem Vorjahr, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Gewerbesteuereinnahmen in (fast) allen Bundesländer gestiegen

Das Gewerbesteueraufkommen lag auch in allen Bundesländern über dem des ersten Corona-Jahres 2020. Die höchsten Anstiege bei den Flächenländern verzeichneten Rheinland-Pfalz mit 64,1 % und Sachsen mit 49,2 %. Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit 66,4 % das stärkste Plus gegenüber dem Jahr 2020. Auch im Vergleich zu 2019 stieg in Rheinland-Pfalz und Sachsen das Aufkommen aus der Gewerbesteuer am stärksten mit 35,2 % beziehungsweise 20,7 %. Bei den Stadtstaaten erzielte Berlin den höchsten Zuwachs mit 28,6 %. Dagegen blieb Hamburg als einziges Bundesland mit einem Minus der Gewerbesteuereinnahmen von 3,1 % unter dem Aufkommen von 2019.

Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz leicht erhöht

Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 403 % und damit 3 Prozentpunkte über dem des Vorjahres. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 2 Prozentpunkte auf durchschnittlich 347 %. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2020 ebenfalls bundesweit um 3 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2021 bei 481 %.

Hinweis: Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der steuerlich ermittelte Gewinn. Von diesem werden dann verschiedene steuerlich abzugsfähige Ausgaben abgezogen und Freibeträge berücksichtigt. Gerne beraten wir Sie!

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