Im Februar 2023 scheiterte die Verabschiedung noch am Widerstand der Länderkammer. Die daraufhin von der Bundesregierung vorgenommene Aufteilung ohne inhaltliche Änderung in zwei Teile, von denen nur einer zustimmungspflichtig gewesen wäre, ist auf große verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen. Der nun verabschiedete Kompromiss ersetzt die zwei bisherigen Gesetzentwürfe. Das Gesetz kann nun Mitte Juni 2023 in Kraft treten.
Hinweis: Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen nun sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.