Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16. Juli 2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.
Besonderheiten bei Kapitalverwaltungsgesellschaften
Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte IDW PH 9.400.17 gibt Hinweise zu vielen Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung. Dabei wurde u.a. das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft bzw. Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.
Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind jetzt auch registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, sich prüfen zu lassen. Dabei muss der Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz prüfen. Dies gilt erstmalig für das Jahr 2021. Gerne beraten und unterstützen wir Sie!