Bei mehr als 30 Millionen zu erwartenden Grundsteuerwertbescheide scheint ein Ende der Einsprüche also noch nicht in Sicht. Deshalb wollen wir eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordern einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Wird die Finanzverwaltung die Vorläufigkeit beschließen?
Die Finanzverwaltung muss alle Einsprüche bearbeiten – es sei denn, die Bescheide würden vorläufig erlassen. Genau das fordert der Bund der Steuerzahler im Rahmen einer Verbände-Allianz. Denn: Wenn die Bescheide vorläufig erlassen werden, kann eine gerichtliche Überprüfung für einzelne Musterverfahren erfolgen. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird das für alle vorläufigen Bescheide gelten. Deshalb fordern wir die Finanzverwaltung dazu auf, die Vorläufigkeit zu beschließen. Das würde sowohl die Finanzverwaltung selbst sowie die Steuerberater entlasten als auch den Eigentümern Sicherheit bis zum Abschluss einer gerichtlichen Klärung verschaffen.
Generelle Kritik
Dass die Bodenrichtwerte von „Gutachterausschüssen“ festgelegt werden, steht generell in der Kritik – Eigentümer haben keine Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Das Verfahren ist nicht transparent, auch die Mietpreisniveaustufen sind oft nicht nachvollziehbar und zu wenig differenziert.
Hinweis: Weil der Bund der Steuerzahler Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer-Reform hat, hier vor allem an der Bewertung im Bundesmodell, bereiten wir gemeinsam mit Haus und Grund Deutschland Musterklagen in Bundesländern vor, die sich für das Bundesmodell entschieden haben. Gerne beraten wir Sie!