Am Markt agierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ den Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Was wird bezuschusst?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dabei soll auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit Bezug genommen werden. Das Ziel ist, die Inanspruchnahme von externem Rat zu erleichtern, um das Unternehmerpotenzial und die Handlungskompetenzen zu verbessern.
Nicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten oder die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- die rechtlich selbständig sind und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe am Markt tätig sind. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. Rechtsformen UG, GmbH) gilt der Tag der Handelsregistereintragung als Gründungsdatum, bei Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, GbR) der Tag der Gewerbeanmeldung.
- die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
- die KMU-Definition erfüllen, in dem sie im letzten Jahr vor der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielt haben.
Hinweis: Antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungsprojekte in Anspruch nehmen, dabei maximal zwei pro Kalenderjahr. Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Antragstellung.