UPDATE: Aktualisiert 3. Januar 2022
Im Rahmen der Corona-Hilfe bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)verschiedene Kredite für Unternehmen an. Die Kredite können bei der Bank oder der Sparkasse des Unternehmens beantragt werden. Die Förderprogramme wurden bis zum 30. April 2022 verlängert.
KfW-Kredite im Überblick
Des Weiteren bietet die KfW auch Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierung (855), für Finanzierungen ab 25 Mio. Euro an. Im Rahmen dieser Programme können Kredite für Investitionen sowie für Betriebsmittel beantragt werden.
Betriebsmittel sind gemäß KfW-Definition „alle laufenden Kosten, wie z. B. Mietaufwendungen und Personalkosten“.
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 auf dem Markt sind, den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe:
Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, auf Wunsch sind zwei Jahre zu Beginn tilgungsfrei.
Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit (078) ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen.Die KfW übernimmt für große Unternehmen bis zu 90 % des Risikos, bei kleinen und mittleren Unternehmen liegt die Risikoübernahme bei bis zu 90 %.
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
Die Laufzeit beträgt
Werden ausschließlich laufende Kosten, das heißt Betriebsmittel und Warenlager, finanziert, kann auch eine Laufzeit bis zu zwei Jahren mit einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und Tilgung in einer Summe am Laufzeitende gewählt werden.
In der aktuellen Coronakrise wird der ERP-Gründerkredit – Universell in 2 Varianten angeboten:
Bei Krediten mit Risikoübernahme (075/076) ist der Kredithöchstbetrag begrenzt auf
Die Laufzeit beträgt
Für laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) kann auch eine Laufzeit bis zu zwei Jahre, mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und Tilgung in einer Summe am Laufzeitende gewählt werden.
Bei Krediten ohne Risikoübernahme (073/074) ist der Kredithöchstbetrag begrenzt auf bis zu 25r Mio. Euro pro Vorhaben.
Die Laufzeit beträgt für Anschaffungen (Investitionen), Übernahmen und tätige Beteiligungen
Für laufende Kosten (Betriebsmittel) beträgt die Laufzeit
Für Material- und Warenlager beträgt die Laufzeit
Die KfW und die Geschäftsbanken haben für die KfW-Corona Hilfe ein beschleunigtes Verfahren zur Risikoprüfung etabliert. Bis zu einem gewissen Kreditvolumen verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung und schließt sich der von der Geschäftsbank getroffenen Einschätzung an.
Unterlagen und Antragsvorbereitung
Voraussetzung für KfW-Corona-Hilfe Kredite ist gemäß den Ausführungen der KfW u. a., dass die Antragsstellenden durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und nicht bereits vor der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten waren.
Für „KfW-Corona-Hilfe-Kredite“ sollten daher beispielsweise folgende Unterlagen vorbereitet werden:
Im Rahmen der aktuellen Sondersituation erscheint es empfehlenswert, Kreditanträge inhaltlich gut vorzubereiten, da in den Instituten mit einer sehr hohen Anzahl von Anfragen infolge der Corona-Pandemie zu rechnen sein dürfte.
Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Haftungsfreistellung/Sicherheiten
Die Haftungsfreistellungen der KfW gegenüber der beantragenden Geschäftsbank wurden auf bis zu 100 % Risikoübernahme ausgeweitet. Dies führt dazu, dass das Kreditrisiko der beantragenden Geschäftsbank auf den verbleibenden Teil begrenzt ist. Die Höhe der Haftungsübernahme der KfW ermöglicht es den Geschäftsbanken, die beispielsweise aufgrund der Basel III Kriterien selbst Regularien zur Kreditvergabe unterliegen, hierdurch ihrerseits das Volumen der Kreditvergabe stark auszuweiten.
Bei der Haftungsübernahme der KfW handelt es sich aus Sicht des bei den Geschäftsbanken Kredit beantragenden Unternehmens jedoch nicht um durch die KfW gestellte Sicherheiten. Kreditnehmer haften zu 100 % für die Rückzahlung.
Bei fehlenden Sicherheiten ist es grundsätzlich möglich, Bürgschaften, die fehlende Sicherheiten ersetzen, u. a. bei den Bürgschaftsbanken der Länder, die ebenfalls Sonderprogramme aufgelegt haben, zu beantragen.
Neben der KfW bieten auch verschiedene Förderbanken der Länder aufgrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl an Sonderprogrammen an. Diese können neben Liquiditäts- und Wachstumskrediten auch Bürgschaften, Beteiligungskapital und in manchen Ländern, wie beispielsweise in Berlin, auch Rettungsbeihilfen beinhalten.
Aufgrund der Vielzahl an bundeslandspezifischen Sonderprogrammen haben wir uns nachfolgend auf eine Link-Liste beschränkt, die einen groben Überblick ermöglichen soll.
Für Fragen stehen Ihnen unsere lokal zuständigen Ansprechpartner gerne zur Verfügung
Links:
Steuerberater - Frankfurt
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Steuerberater - Krefeld
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