Bereits im April 2022 wurden erste Standardentwürfe veröffentlicht. Das ISSB hat die Vorschläge unter Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Exposure Draft überarbeitet und wird voraussichtlich im Juni 2023 die finalen Standards veröffentlichen.
Sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 sollen für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft treten. Eine frühere Anwendung ist erlaubt, allerdings müssen dann sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig angewendet werden.
Das ISSB plant, zeitnah Leitlinien und Schulungsmaterial zu entwickeln, um die Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 zu unterstützen. Außerdem ist ein sog. „Partnership Framework for capacity building“ geplant. Dabei handelt es sich um ein zentrales Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau in verschiedenen wirtschaftlichen Umfeldern, von dessen Vorteilen alle Marktteilnehmer profitieren sollen.
Die Entwicklung einheitlicher globaler Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine große Herausforderung. Bislang wurden in der EU durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und auf globaler Ebene durch das International Sustainability Standards Board (ISSB) Vorschläge für Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht. In den USA gibt es durch die Securities and Exchange Commission (SEC) entsprechende Aktivitäten.
Für Unternehmen stellt sich somit die große Herausforderung, dass sie unter Umständen multiple Berichtsstandards erfüllen müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine wesentliche Entscheidung des ISSB zu begrüßen, in IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Betroffene Unternehmen können somit auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgreifen, wenn kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt.
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