BMF: Behandlung von Reihengeschäften

Das BMF hat am 25. April 2023 ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften veröffentlicht und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert.

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Abs. 6a angefügt und in Abs. 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung von Artikel 36a der MwStSystRL und zum anderen der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Zuordnung der Beförderung oder Versendung bei Reihengeschäften, die infolge der Rechtsprechung des BFH entstanden sind.

Zuordnung der Warenbewegung: Beförderung oder Versendung?

Der in die MwStSystRL eingeführte Art. 36a enthält erstmals eine ausdrückliche unionsrechtliche Regelung zur Zuordnung der Warenbewegung beim Reihengeschäft im innergemeinschaftlichen Handel. Erfolgt diese durch einen Zwischenhändler, wird sie grundsätzlich nur der Lieferung an ihn zugeordnet. Davon abweichend wird die Warenbewegung der Lieferung durch den Zwischenhändler zugeordnet, wenn der Zwischenhändler seinem Lieferer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände befördert oder versendet werden, erteilt worden ist. Als „Zwischenhändler“ im Rahmen dieser Vorschrift wird ein Lieferer innerhalb einer Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers in der Reihe) bezeichnet, der die Gegenstände selbst oder auf seine Rechnung durch einen Dritten befördert oder versendet.

Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung

Durch einige Entscheidungen des BFH, insbesondere die BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 – XI R 11/09, vom 25. Februar 2015 – XI R 15/14 und vom 25. Februar 2015 – XI R 30/13, gab es Rechtsunsicherheiten bei der Zuordnung der Beförderung oder Versendung bei Reihengeschäften. Mit der Gesetzesänderung wurde klargestellt, dass bei der Zuordnung der bewegten Lieferung in solchen Fällen grundsätzlich maßgeblich ist, durch wen die Beförderung bzw. Versendung der Gegenstände erfolgt ist.

Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit dem Schreiben vom 25. April 2023 wurden die oben genannten Anpassungen im UStAE berücksichtigt. Dies erfolgte im Wesentlichen durch Anpassung des Abschnitts 3.14 UStAE. Hier finden sich nun umfangreiche Ausführungen zur Lieferung durch den Zwischenhändler inklusive mehrerer Beispiele. Ebenfalls angepasst wurden Abschnitt 25b.1 UStAE zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Hier wurde u.a. das Beispiel zu § 25b Abs. 1 UStG angepasst.

Anwendung

Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung des Schreibens wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die Zuweisung der Transportverantwortlichkeit von den Beteiligten einvernehmlich abweichend von Abschnitt 3.14 Abs. 7 bis 11 UStAE bestimmt worden ist.

 

Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.

Zurück

Lokale Ansprechpartner

christof-buettcher

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stefan-grabs

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dirk-klingbeil

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

martin-beering

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kathleen-morgenstern

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

jana-hesse

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

oliver-schmitz

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

christof-buettcher

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

santosh-varughese

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paula-holey-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

andre-boedeker

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

volker-juesgen

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paul-berger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dirk-iwanowitsch

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dietmar-hahn

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

arno-kramer-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stephan-zitzelsberger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kurt-wagner

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

philipp-klett

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

thomas-donsbach

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

Lokale Ansprechpartner

Wählen Sie aus der Liste Ihren lokalen Ansprechpartner aus

Internet Explorer 11 wird nicht unterstützt.

Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM-Website nutzen zu können.

Wir empfehlen die folgenden Browser: