Auf der gemeinsamen Pressekonferenz betonten Christian Lindner und Dr. Marco Buschmann, dass Deutschland vor der gewaltigen Aufgabe stehe, den digitalen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Aus diesem Grund soll zeitnah ein Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts sollen auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.
Im Bereich Kapitalmarktrecht ist geplant, den Zugang insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU zu vereinfachen. Dazu gehören u. a. Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Diese Erleichterungen erfolgen mit Blick auf die Initiative der Europäischen Kommission, die das bestehende Regelwerk für den Kapitalmarktzugang und die Zulassungsfolgepflichten umfassend überarbeitet. Außerdem soll auf nationaler Ebene das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro gesenkt werden.
Ebenso sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen zur Erleichterung eines Börsengangs, wie etwa Regelungen zu auf Aktien bezogenen Optionsrechten (naked warrants) und der Verwendung von SPACs (Special Purpose Acquisition Companies - Akquisitionszweckgesellschaften) verbessert werden.
Um den Abschluss und die Durchführung von standardisierten Verträgen von Unternehmern untereinander über Finanzprodukte zu erleichtern, soll die BaFin künftig Muster für Standardverträge im Finanzdienstleistungsbereich zwischen professionellen Vertragsparteien, insbesondere Musterrahmenverträge für den Handel mit Finanzinstrumenten, anerkennen können, wenn diese ausgewogen und weit verbreitet sind. Damit würde eine rechtliche Inhaltskontrolle der AGB nach §§ 307 ff. BGB entfallen können.
Um die Digitalisierung des Kapitalmarkts weiter voranzutreiben, ist eine Digitalisierung des Aktienhandels geplant. So sollen die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausgeweitet und Aktienemissionen auf Basis der Blockchain-Technologie ermöglicht werden. Zur Vermeidung von Medienbrüchen ist der Abbau von Schriftformerfordernissen beabsichtigt. Ebenfalls geplant ist der Abbau von Digitalisierungshemmnissen im Bereich der Kapitalmarktaufsicht. Dazu soll die Kommunikation mit der Aufsicht deutlich stärker auf digitale Wege umgestellt werden und die Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der BaFin sollen verbessert werden.
Auch die Vermögensanlage von Bürgerinnen und Bürger in Aktien ist im Fokus. Eine höhere Aktienanlage unterstützt den Vermögensaufbau und nützt gleichzeitig den Unternehmen, die sich leichter Eigenkapital beschaffen können. Hierzu soll ein Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen eingeführt werden. Außerdem sollen gesonderte Verlustverrechnungskreise und -beschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen, Termingeschäften und Forderungsausfällen abgeschafft werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen ebenfalls verbessert werden. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro soll auf 5.000 Euro erhöht und es sollen Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften eingeführt werden.
Das Förderprogramm INVEST-Zuschuss, das Start-ups und private Investoren zusammenbringt und eigentlich zum 31. Dezember 2022 ausläuft, soll verlängert werden. Das Inkrafttreten einer neuen INVEST-Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2023 angestrebt.
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