Bereits im März 2022 veröffentlichte die OECD fachliche Leitlinien zu einer globalen Mindeststeuer. Das sog. Pillar Two Modell bietet den Regierungen eine präzise Vorlage für die Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ergeben. Es sieht ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.
Mit den Änderungen reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von Ertragsteuern in Abschlüssen. Nach Ansicht des IASB besteht die Gefahr, dass
Dies könnte zu äußerst komplizierten Berechnungen führen, zumal zu erwarten ist, dass die Einführung der OECD-Regeln in den einzelnen Ländern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen wird.
Der IASB hat daher beschlossen, eine verbindliche Ausnahmeregelung zu entwickeln, bis sich das globale Steuersystem etabliert hat und der IASB die Situation gründlich bewerten und eine zuverlässige Lösung anbieten kann.
Mit den Änderungen wird Folgendes eingeführt:
Unternehmen können die befristete Ausnahmeregelung sofort in Anspruch nehmen, sind aber verpflichtet, den Anlegern die Angaben für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zur Verfügung zu stellen.
Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.
Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM-Website nutzen zu können.
Wir empfehlen die folgenden Browser: