IASB veröffentlicht Änderung an IAS 12

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Mai 2023 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht. Die Änderungen sollen Unternehmen eine vorübergehende Erleichterung bei der Bilanzierung von latenten Steuern, die sich aus der Umsetzung von Pillar Two ergeben, verschaffen.

Bereits im März 2022 veröffentlichte die OECD fachliche Leitlinien zu einer globalen Mindeststeuer. Das sog. Pillar Two Modell bietet den Regierungen eine präzise Vorlage für die Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ergeben. Es sieht ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Reaktion auf Bedenken

Mit den Änderungen reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von Ertragsteuern in Abschlüssen. Nach Ansicht des IASB besteht die Gefahr, dass

  • Länder ihre gesetzlichen Steuersätze ändern könnten, um nicht als Niedrigsteuerland zu gelten,
  • Unternehmen beschließen könnten, ihre Geschäftstätigkeit in Länder mit höheren gesetzlichen Steuersätzen zu verlagern und
  • Unternehmen Geschäfte tätigen könnten, die mit Steueranreizen verbunden sind, die ihren gesetzlichen Steuersatz auf unter 15 % senken könnten, obwohl das Land, in dem sie ihre Geschäfte tätigen, im Allgemeinen nicht als Niedrigsteuerland gilt.

Dies könnte zu äußerst komplizierten Berechnungen führen, zumal zu erwarten ist, dass die Einführung der OECD-Regeln in den einzelnen Ländern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen wird.

 

Der IASB hat daher beschlossen, eine verbindliche Ausnahmeregelung zu entwickeln, bis sich das globale Steuersystem etabliert hat und der IASB die Situation gründlich bewerten und eine zuverlässige Lösung anbieten kann.

Eingeführte Änderungen

Mit den Änderungen wird Folgendes eingeführt:

  • eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften in den einzelnen Ländern ergeben; dies soll dazu beitragen, die Konsistenz der Jahresabschlüsse zu gewährleisten und gleichzeitig den Einstieg in die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern
  • eine gezielte Offenlegungspflicht für betroffene Unternehmen, um Anlegern zu helfen, das Risiko eines Unternehmens in Bezug auf die sich aus der Reform ergebenden Ertragssteuern besser zu verstehen, insbesondere bevor die Gesetzgebung zur Umsetzung der Regeln in Kraft ist.

Unternehmen können die befristete Ausnahmeregelung sofort in Anspruch nehmen, sind aber verpflichtet, den Anlegern die Angaben für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zur Verfügung zu stellen.

 

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