Die Vorschläge beruhen auf Stellungnahmen der Informationsanfrage (Request for Information) sowie auf Empfehlungen der SME Implementation Group und des IASB. Sie beinhalten eine Aktualisierung der Grundsätze des Standards, um sie an die des 2018 veröffentlichten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung anzupassen, sowie vereinfachte Anforderungen auf der Grundlage von IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Außerdem sollen der Standard für neue Anforderungen in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen aktualisiert werden.
Die geplanten Änderungen sollen zwei Jahre nach der endgültigen Veröffentlichung der Änderungen erstmalig angewendet werden. Eine frühere freiwillige Anwendung ist jedoch möglich.
Da im deutschen Recht für Unternehmen keine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU besteht, ergeben sich durch das Projekt keine unmittelbaren Konsequenzen. Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen inländischer Konzerne, die die IFRS für KMU anwenden, sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf endet am 7. März 2023.
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