10.01.2023

Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Energiebranche

Der Energiefachausschuss (EFA) hat Fachliche Hinweise veröffentlicht, die sich mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und Prüfung von bestimmten Unternehmen in der Energiebranche auseinandersetzen.


Die Hinweise bauen auf den branchenübergreifenden Fachlichen Hinweisen des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung auf und betreffen Unternehmen, die

  • Elektrizität oder Erdgas vertreiben
  • Energieversorgungsnetze betreiben
  • Strom erzeugen oder
  • Gasspeicheranlagen betreiben.


Die behandelten Themen sind nicht abschließend und werden bei Bedarf ergänzt.

Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung für Stichtage nach Kriegsausbruch

Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden bestimmte Letztverbraucher einmalig von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme entlastet. Bei Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden und bei denen für den Monat Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist, kann laut des EFA der Entlastungsbetrag vorläufig gutgebracht werden, indem entweder auf die Einziehung der Abschlagszahlung für Dezember 2022 verzichtet wird oder ein Betrag in Höhe der jeweils für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung an den Letztverbraucher noch im Dezember 2022 zurücküberwiesen wird.


Bezüglich der Mehrbelastung eines höheren Grundversorgungstarifs bei neuen Kunden (Tarifsplitting) weist der EFA darauf hin, dass Versorger zwar bei den allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen nicht nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Grundversorgungsvertrags unterscheiden, aber es bestehe keine Pflicht zur Aufnahme von Kunden in die Grundversorgung für die ersten drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Außerdem wird dem Versorger das Recht eingeräumt, in der Ersatzversorgung allgemeine Preise festzulegen, die höher sind als diejenigen in der Grundversorgung und lediglich von den Beschaffungskosten begrenzt werden. Damit stelle sich für den Jahresabschluss grundsätzlich nicht mehr die Frage, ob Rückstellungen für mögliche Schadensersatzansprüche oder Rückzahlungen wegen eines vermeintlich unzulässigen Tarifsplittings zu bilden sind.


Darüber hinaus enthalten die Fachlichen Hinweise eine Auflistung von weiteren Aspekten, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Abhängigkeit vom Einzelfall relevant sein können.


Hierzu gehören:

  • Bewertung von Kundenforderungen
  • Voraussetzungen für eine Sicherungsbeziehung (Verkauf, Beschaffung)
  • Bewertung von Stromerzeugungsanlagen
  • Bewertung von Gasspeicheranlagen


Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zur Lageberichterstattung und zur Beurteilung der Going-Concern-Annahme verweist der Hinweis auf die Fragen 2.5 und 2.6 im Fachlichen Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und die Prüfung.

Auswirkungen auf die Prüfung

Der EFA nimmt auch zu den Auswirkungen auf die Prüfungsplanung hinsichtlich der Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die Reaktion auf die beurteilten Risiken Stellung. Bezüglich der Prüfung nach § 53 HGrG empfiehlt der EFA den „IDW-Prüfungsstandard Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720)“ mit seinem umfangreichen Fragekatalog.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.

Lokale Ansprechpartner

christof-buettcher

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stefan-grabs

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dirk-klingbeil

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

martin-beering

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kathleen-morgenstern

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

jana-hesse

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

oliver-schmitz

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

christof-buettcher

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

santosh-varughese

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paula-holey-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

andre-boedeker

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

volker-juesgen

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paul-berger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dirk-iwanowitsch

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dietmar-hahn

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

arno-kramer-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stephan-zitzelsberger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kurt-wagner

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

philipp-klett

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

thomas-donsbach

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

Lokale Ansprechpartner

Wählen Sie aus der Liste Ihren lokalen Ansprechpartner aus

Internet Explorer 11 wird nicht unterstützt.

Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM-Website nutzen zu können.

Wir empfehlen die folgenden Browser: