Bereits mit seinen Fachlichen Hinweisen vom 8. März 2022 und den nachfolgenden Ergänzungen hat das IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auf die Rechnungslegung und Prüfung Stellung genommen. Am 18. Juli 2022 erfolgte die Veröffentlichung eines weiteren Fachlichen Hinweises, der sich mit den Auswirkungen auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30. Juni 2022 beschäftigt.
Danach sind die Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf Lieferketten oder mögliche Energieversorgungsengpässe bei der Aufstellung von Abschlüssen nach HGB und IFRS sowie bei Lageberichten zum 30. Juni 2022 zu berücksichtigen. Sie sind im Rahmen von Szenariobetrachtungen angemessen abzubilden. Dies betrifft auch das Szenario eines möglichen russischen Gaslieferstopps.
Wurden die Risiken nicht bereits im Rahmen der Anwendung des etablierten Bewertungsmodells nach IFRS 9 angemessen berücksichtigt, sind sie zum Abschlussstichtag über sog. Post Model Adjustments/Overlays abzubilden.
Bei allen Unsicherheiten haben die Unternehmen transparent, unter Darlegung der getroffenen Annahmen, zu berichten, um die Adressaten des Berichts in die Lage zu versetzen, sich ein eigenes Bild von der Lage des Unternehmens zu machen und die Einschätzungen des Managements nachzuvollziehen. In diesem Zusammenhang sind u. a. auch die Angaben zu Schätzungsunsicherheiten zu beachten, wonach bspw. Sensitivitätsanalysen verlangt werden.
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