12.04.2022

Schutzschirm der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.
 

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:


Grundlage für die Hilfen ist das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die beschlossenen Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung der EU-Kommission.

KfW-Kreditprogramm

Geplant ist ein Förderprogramm mit zwei Programmkomponenten. Zum einen sollen Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro  ermöglicht werden. Die Hausbanken werden dabei weitgehend von der Haftung freigestellt. Zum anderen soll individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen geben.


Zugangsvoraussetzung zu den Programmen ist jeweils eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren. In Betracht kommen dabei

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in RUS, UKR oder BLR
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 Prozent vom Umsatz).

Bürgschaftsprogramme

Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sollen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Bürgschaftsbanken als auch das Großbürgschaftsprogramm.


Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Das Großbürgschaftsprogramm wird ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Mio. Euro auch für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen geöffnet. Die Bürgschaftsquote, die in der Regel bei 80% liegt, kann in Einzelfällen auf maximal 90 % angehoben werden.

Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs

Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:

  • Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
  • Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

 

Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach.


Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren RSM-Ansprechpartner. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.

Lokale Ansprechpartner

christof-buettcher

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stefan-grabs

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dirk-klingbeil

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

martin-beering

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kathleen-morgenstern

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

jana-hesse

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

oliver-schmitz

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

santosh-varughese

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paula-holey-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

andre-boedeker

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

volker-juesgen

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

paul-berger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

christian-ueberholz

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

dietmar-hahn

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

arno-kramer-1

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

stephan-zitzelsberger

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

kurt-wagner

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

philipp-klett

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

thomas-donsbach

Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.

Lokale Ansprechpartner

Wählen Sie aus der Liste Ihren lokalen Ansprechpartner aus

Internet Explorer 11 wird nicht unterstützt.

Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM-Website nutzen zu können.

Wir empfehlen die folgenden Browser: