30.06.2022

Unterstützung der vom Ukraine-Konflikt besonders betroffenen Unternehmen

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen initiiert.

Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm gestartet sind, geht nun das dritte Instrument an den Start. Ein spezielles Finanzierungsprogramm soll Liquiditätsengpässe bei Unternehmen überbrücken, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energieprodukten betroffen sind.


Beim Margining geht es um ein Absicherungsinstrument, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt, insbesondere für den Fall weiterer Preissteigerungen.


Finanziert werden Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden.


Unterstützt werden Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten

  • für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland sowie
  • für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland.


Außerdem muss die Margining-Forderung aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden und dem Unternehmen eine anderweitige Finanzierung nicht möglich sein. Ebenfalls erforderlich ist ein positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose; es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln.


Der Zinssatz orientiert sich an den bisherigen KfW-Zuweisungsgeschäften (EU-Referenzzinsschema). Er wird entsprechend der Bonität festgelegt; es erfolgt aber ein Aufschlag auf den Marktzins.


Weitere Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – ein Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kreditlinie.

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