Energie

Deutschland strebt bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität an, mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes im Juni 2021 wurde die Erreichung dieses Ziels sogar auf 2045 vorgezogen. Für den Sektor Energiewirtschaft wird von einem noch früheren Zieljahr ausgegangen, da in diesem Sektor die Transformationskosten geringer ausfallen.

Um die gesteckten Ziele zu erreichen …

Die gesteckten Ziele gelten als überaus ambitioniert und setzen voraus, dass eine Energiewende intelligent u. a. mit einer geeigneten Verkehrs- und Verhaltenswende gekoppelt wird - der Billigflug zum Shoppen nach London für € 25,99 ist aus ökologischer Sicht ebenso unvernünftig wie der Transport von Lebensmitteln über Tausende von Kilometern, obwohl sie auch aus der Region verfügbar wären.

… muss die Transformationsgeschwindigkeit erhöht werden …

Zwar wurde im Jahr 2020 beispielsweise das gesetzlich festgelegte Ziel für den jährlichen Zubau an Photovoltaik (PV) von 2,5 GWp (EEG 2017) mit 4,9 GWp übertroffen, in den fünf Jahren davor waren es im Mittel jedoch nur 1,9 GWp pro Jahr.

Das EEG 2021 hält als Zwischenziel für 2030 einen Anteil an Erneuerbaren Energien von 65 % des Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland fest. Abhängig von der Entwicklung des Strombedarfs und des Ausbaus der Windenergie wäre zur Erreichung dieses Zwischenziels ein jährlicher Zubau von 5 – 10 GWp notwendig – ältere Anlagen, die zunehmend ausgetauscht werden müssen, noch nicht mitgerechnet. Das EEG 2021 setzt hingegen das Zwischenziel für den PV-Ausbau auf der Basis eines Zubaus von insgesamt lediglich knapp 5 GWp jährlich fest.

… und die Prüfung neuer interessanter Ansätze konkret erfolgen

Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität im Wasserstoff hohes Potential. 22 EU-Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft zur Unterstützung einer europäischen Wertschöpfungskette für insbesondere grünen Wasserstoff, d. h. Wasserstoff aus regenerativen Energien, zum Ausdruck gebracht. Im Dezember 2020 wurde Wasserstoff zum „Important Project of Common European Interest (IPCEI)“ erklärt, da es sich zur Speicherung volatiler erneuerbarer Energie eignet.

In der deutschen Strategie wird bis 2030 eine Zunahme des Wasserstoffbedarfs auf etwa 100 TWh gesehen und angestrebt. Von diesem Bedarf sollen jedoch nur 14 TWh durch Elektrolyse im Inland produziert werden, der weit überwiegende Teil soll aus Partnerländern wie Marokko, Australien oder Chile importiert werden. Die Transportfragen sind jedoch noch zu lösen und die damit insgesamt verbundenen Kosten zu untersuchen.

Mit ausgewiesener Expertise zum Erfolg!

RSM beschäftigt ein Team von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Energiewirtschaft. Wir schaffen die Symbiose aus betriebswirtschaftlichem, steuerlichem, rechtlichem und technischem Know-how – zum Vorteil unserer Mandanten, darunter Unternehmen für Wind- und Solarenergie, Unternehmen, die Energie aus Biomasse, Wasserkraft, Erdwärme oder mit BHKW‘s produzieren, und kommunale Energieversorger, die verstärkt auf regenerative Energie setzen. Mit unserem interdisziplinären Beratungsansatz begleiten wir Sie als Unternehmen, Projektbetreiber und Initiator entlang der gesamten Wertschöpfungskette in diesem komplexen Geschäftsfeld.

Unsere Leistungen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung beim Erwerb oder dem Verkauf von Windkraft- und/oder Solaranlagen
  • Steuerliche Beratung
  • Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen nach KWKG, EEG und EnWG
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Energieversorgungsunternehmen
  • Prüfung von Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWG
  • Erstellung von Steuererklärungen und –anmeldungen für Energieversorgungsunternehmen
  • Unterstützung bei Konzessionsvergabeverfahren
  • Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, die im Bereich erneuerbarer Energien tätig sind
  • Beratung beim Abschluss von Konzessionsverträgen
  • Prüfung von Konzessionsabgabeberechnungen
  • Beratung bei Contractingmodellen (Wärme, Kälte, Licht, E-Mobilität)
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Anlagen der erneuerbaren Energie (Photovoltaik, Biogas, Windenergie)
  • Beratung beim Kauf oder Verkauf von Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Unternehmensbewertungen für Versorgungsunternehmen
  • Beratung bei der Neustrukturierung von Versorgungsunternehmen
  • Umfangreiche Beratung von Versorgungsunternehmen in allen steuerlichen Fragestellungen
  • Beratung bei Nahwärmekonzepten und dem Einsatz von BHKWs
  • Erstellung von Sachverständigengutachten für Landgerichte im Zusammenhang mit Netzentgeltkalkulationen und Netzbewertungen
     

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