Öffentlicher Sektor

Die öffentliche Hand – mit ihren Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften – erfordert eine besondere Sichtweise. Die zuverlässige Erledigung von Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie die Erhaltung der Finanzkraft der öffentlichen Haushalte ist eine tägliche Herausforderung für alle Akteure. Gefragt sind Lösungsansätze, die Spielraum für eine zukunftsorientierte Entwicklung der öffentlichen Haushalte bieten und die politischen Gremien eng in die Entscheidungsprozesse einbinden.

Zahlreiche Besonderheiten prägen Beratung und Prüfung

Bei der Prüfung und Beratung der öffentlichen Hand sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Dazu zählen umsatz- und ertragsteuerliche Sonderregelungen ebenso wie die kommunalrechtlichen, gebührenrechtlichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen. Bei der Prüfung von kommunalen Einrichtungen und Unternehmen sind darüber hinaus die Regelungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, kommunalrechtlichen Vorschriften oder beispielsweise dem Energiewirtschaftsrecht zu beachten. Wir haben in all diesen Bereichen und Themen die notwendige Expertise.

Mit Sicherheit: Partnerschaftlich

RSM verfügt über langjährige Erfahrung im öffentlichen Sektor und bietet öffentlichen Institutionen die notwendige Sicherheit. Wir kennen die betriebswirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Herausforderungen sowie die Vielschichtigkeit in dieser Branche.

Unsere Experten prüfen Ihren Jahres-, Konzern- oder Gesamtabschluss und beraten Sie in allen steuerlichen, bilanziellen oder anderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption von PPP-Projekten, beraten mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und alle mit dem Projekt verbundenen Fragestellungen und liefern praxisorientierte und zielführende Lösungen.

Unsere Leistungen

  • Beratung in allen steuerlichen Fragestellungen insbesondere auch von § 2b UStG und der Einführung von Tax Compliance Managementsystemen
  • Beratung bei der Ausgliederung von Tätigkeiten auf Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände etc. oder Gesellschaft in Privatrechtsform
  • Gestaltung und Realisierung von ÖPP- bzw. PPP-Projekten
  • Prüfung und Erstellung von Jahres-, Konzern- sowie Gesamtabschlüssen nach den handelsrechtlichen Vor­schriften bzw. den jeweiligen kommunal- und landesrechtlichen Vorschriften
  • Prüfungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfung von Gebührenkalkulatio­nen und Nachkalkulationen nach dem KAG, Preisprüfung nach VO PR 30/53 in Verbindung mit den LSP
  • Prüfungen von Wirtschaftsplan-/ Haushaltsplanabrechnungen
     

Publikationen

Unsere Publikationen für den Öffentlichen Sektor finden Sie hier.

Ansprechpartner

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