Eigenverwaltung

Begleitung durch erfahrene Restrukturierungsexperten

Das deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen die Möglichkeit der Sanierung in Insolvenzverfahren „in Eigenregie“. Es handelt sich hierbei um die sog. Eigenverwaltung gemäß §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO).

Die Restrukturierung im Rahmen eines sog. Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b InsO ist nur möglich, wenn das Unternehmen (noch) nicht zahlungsunfähig und „sanierungswürdig“ ist. Diese Voraussetzungen sind i.R. eines Sanierungsgutachtens nachzuweisen. Bei der Eigenverwaltung steht die Geschäftsführung unter der Aufsicht eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachwalters. Üblicherweise wird die Geschäftsführung für die Dauer des Verfahrens durch einen externen Sanierungsberater unterstützt. Im Falle des „Schutzschirmverfahrens“ wird binnen eines Zeitraums von maximal drei Monaten ab Insolvenzantragstellung ein Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens erstellt. Die Vorbereitung und Durchführung der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung stellt besondere Anforderungen an die Qualität der Finanzbuchhaltung.

Nehmen Sie die Unterstützung unserer erfahrenen Restrukturierungsexperten in Anspruch. Diese unterstützen Sie bei der Optimierung der bestehenden Finanzbuchhaltung, erarbeiten einen Liquiditätsplanung unter insolvenzrechtlichen Annahmen, bereiten den Insolvenzantrag vor und erstellen ein Sanierungsgutachten gem. § 270b Abs. 1 Satz. 3 InsO.

Unsere Experten begleiten die Geschäftsführung auf Wunsch für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens. Daraus resultiert nicht zuletzt eine Haftungsminimierung der Geschäftsführung.

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