Das deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen die Möglichkeit der Sanierung durch Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 217 ff. Insolvenzordnung (InsO).
Sofern die Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Unternehmens befriedigt werden sollen, ist dem Insolvenzplan eine Vermögensübersicht nebst einem detaillierten Ergebnis- und Finanzplan beizufügen.
Bei der Erstellung dieser Plananlagen gemäß § 229 InsO sind insolvenzrechtliche Besonderheiten zu beachten, d.h. die betriebswirtschaftlichen Ausführungen im Insolvenzplan korrespondieren mit den entsprechenden rechtlichen Beurteilungen. Bei der Erstellung des Insolvenzplans arbeiten insolvenzrechtlich versierte Rechtsanwälte und Betriebswirte üblicherweise „Hand in Hand“.
Die Erstellung eines Insolvenzplanes geschieht regelmäßig unter Termindruck (§ 270b InsO normiert eine Frist von drei Monaten). Die Beauftragung eines eingespielten Teams von Rechtsanwälten und Betriebswirten stellt sicher, dass der Insolvenzplan fristgerecht vorgelegt werden kann.
Sie sollten schnellstmöglich die Sanierungsmöglichkeiten feststellen. Wir können Sie bei der Erstellung eines Insolvenzplanes, ggf. aufbauend auf einem Sanierungsgutachten (IDW S6), unterstützen. Somit ist oftmals die Möglichkeit der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens umsetzbar – teilweise kurzfristig und mit hohem Gestaltungsspielraum.
Partner - Bremen
Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.
Partner - Berlin am Spittelmarkt
Scannen Sie den QR-Code, um die Kontaktdaten abzuspeichern.
Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM-Website nutzen zu können.
Wir empfehlen die folgenden Browser: