Sanierungsgutachten (IDW S 6)

Die Basis für die Entscheidung über die Unternehmenszukunft

Mit dem IDW S 6 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer einen Standard definiert, der heute allgemein  und insbesondere von Finanzierern als Maßstab für Sanierungsgutachten anerkannt ist.

Ein Sanierungsgutachten hat den Finanzierungspartnern nachvollziehbar aufzuzeigen, ob ein Unternehmen fortführungs- und wettbewerbsfähig sowie in der Lage ist, nachhaltig Renditen zu erzielen. Damit schafft ein Sanierungsgutachten Vertrauen für die Aufrechterhaltung der Finanzierungszusagen und die Vergabe von Darlehen in einer Krisensituation. Ein in der Krise befindliches Unternehmen wird ohne ein Sanierungsgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers kaum eine Finanzierungszusage erhalten.

Die erfahrenen Sanierungsexperten der RSM unterstützen Sie gerne bei verschiedenen Lösungsalternativen, wie der Analyse der Unternehmenslage, der Feststellung des Krisenstadiums, der Analyse der Krisenursachen, der aussagekräftigen Analyse in Bezug die Unternehmensfortführung, der Darstellung der künftigen Strategie und Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele, sowie dem Treffen einer fundierten gutachterlichen Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.

Sie schaffen Vertrauen und Transparenz und bilden die Basis für die Fortführung eines Kreditengagements (Beurteilungsgrundlage für den Erhalt neuer Kredite). Zudem schaffen Sie somit die Ausgangsbasis für Vergleichsverhandlungen.

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