Die Bewertung einzelner Vermögenswerte und Schulden wird durch die zunehmende Prägung der externen Rechnungslegung durch Fair-Value-Prinzipien immer bedeutender. Neben den International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden auch durch die Bilanzrechtsreform mit dem BilMoG im HGB weitere Anwendungsfälle geschaffen.
Vor allem immaterielle Werte, z. B. Marken, Patente oder Technologien, spielen eine immer größere Rolle in der Rechnungslegungspraxis. Daneben gehört insbesondere die Bewertung oder Begutachtung von finanziellen Vermögenswerten (Forderungen, Derivate) und Schulden zu unserem Beratungsspektrum.
Neben der externen Rechnungslegung (z. B. Kaufpreisallokation, Prüfung der Werthaltigkeit) werden auch für Einzeltransaktionen (z. B. konzerninterne Veräußerungen, Sachkapitalerhöhungen etc.) oder bei Streitfällen aussagekräftige und belastbare Bewertungen benötigt.
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