Bewertung von Unternehmen

Die Bewertung von Unternehmen ist aus den unterschiedlichsten Anlässen notwendig:

Bewertungen im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen oder von Anteilen
  • Verschmelzungen, Spaltungen etc.
  • Eigenkapital- oder Fremdkapitalzuführungen
  • Sacheinlagen
  • Management Buy Out
  • Wertorientierte Management-Initiativen

Bewertungen auf vertraglicher Grundlage

  • Gesellschafterwechsel und Veränderung im Gesellschafterkreis
  • Bewertungen von Kreditsicherheiten
  • Schiedsgerichtsverträge, Schiedsgutachten
  • Abfindungsfälle im Familienrecht, Erbauseinandersetzungen, Erbteilung

Bewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften

  • Feststellung von Abfindungen oder Ausgleichszahlungen bei Unternehmensverträgen (Ergebnisabführungsverträge) oder bei Squeeze Out-Fällen
  • Feststellung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung

Bewertungen für Zwecke der externen Rechnungslegung

  • Anteilsbewertung im Jahresabschluss
  • Sacheinlageprüfungen und -bewertungen
  • Kaufpreisallokation und Impairmenttests

Bewertungen zur Dokumentation oder Feststellung steuerlicher Werte

  • erbschaftsteuerliche Bewertung von Unternehmen
  • Feststellung von Einlagewerten 
     

Das Valuation-Team von RSM führt Unternehmensbewertungen im gesamten Spektrum der genannten Anlässe und Funktionen durch.

Auf Grundlage von aktuellen Standards (z. B. IDW Standard S1 etc.) und Bewertungsverfahren liefern wir hochwertige und fachlich anerkannte Bewertungsgutachten. Neben den international dominierenden Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) und der in Deutschland gängigen Ertragswertmethode kommen auch regelmäßig vereinfachte Ansätze wie z. B. Multiplikatorverfahren zur Anwendung.

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