Agreed-Upon Procedures

Manchmal ist es notwendig, ausgewählte Prozesse, z.B. Kontrollverfahren, zu überprüfen. Zweck der Prüfung ist die unabhängige Prüfung von Tatsachen, ohne eigene Bewertung. Die Durchführung sog. vereinbarter Untersuchungshandlungen schafft Vertrauen innerhalb oder außerhalb Ihres Unternehmens. Wir schneiden unsere Leistung ganz individuell auf Sie zu und passen sie auf Ihre Bedürfnisse an. 

Beispiele für vereinbarte Untersuchungshandlungen:

  • Mittelverwendungsprüfungen bei EU-Forschungsrahmenprogrammen
  • Abstimmung ausgewählter Bereiche der Bilanz und/oder der Gewinn- und Verlustrechnung im Zusammenhang mit Kreditprüfungen (Financial Covenants)


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.

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