Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen mit ihrer Rechnungslegung dem Enforcement. Damit sind diese Unternehmen zusätzlichen Herausforderungen in der Rechnungslegung ausgesetzt. Am 1. Januar 2022 wird das Enforcement-System in ein einstufiges hoheitliches Verfahren bei der BaFin überführt. Es ist wichtiger denn je, auch eine entsprechende Dokumentation hinsichtlich der Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften vorweisen zu können. Gerade wenn ein Enforcement-Verfahren eröffnet wird, ist professionelle Beratung von großer Bedeutung. Unsere Experten unterstützen Sie mit ihrer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Enforcement bei allen Herausforderungen, die Sie zu meistern haben.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an unsere Spezialisten. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.
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